Tierethik – Animal Ethics




October 30, 2008

“Der Staat hat seine freundliche Maske abgenommen…” – Ein Interview mit Dr. Dr. Martin Balluch

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Martin Balluch

Der Philosoph und Physiker Dr. Dr. Martin Balluch ist Obmann und Kampagnenleiter des österreichischen Vereins Gegen Tierfabriken

Martin Balluch studierte Mathematik, Physik, Astronomie und Philosophie an den Universitäten Wien und Heidelberg und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Cambridge tätig. Heute widmet er sich ganz dem Tierschutz und wurde in diesem Zusammenhang am 21. Mai 2008 zusammen mit neun anderen Aktivisten unterschiedlicher Tierschutzorganisationen im Zuge einer österreichweiten Razzia durch die Polizei festgenommen. Den festgenommenen Tierschutzaktivisten wird von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Am 2. September 2008 wurde Martin Balluch gemeinsam mit den bis dahin noch acht übrigen Inhaftierten auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Verhaftung von Martin Balluch und den anderen Tierschützern wurde international kritisiert und führte insbesondere zu einer öffentlichen Diskussion über den zugrunde liegenden so genannten „Mafiaparagraphen“ (§278a StGB, „Kriminelle Organisation“).

Persönliches

Florian: Wie kamen Sie zum Thema Veganismus/Tierrechte? Gab es ein Schlüsselerlebnis?

Martin Balluch:

Ich hab schon seit meiner Kindheit ein erhöhtes Tierinteresse. Meine Mutter hat mir auch „direct actions“ vorgelebt, wie sie einmal – ich war vielleicht 4 Jahre alt – 2 Buben, die Krebse gefangen und ihnen die Scheren ausgerissen haben, das Fangnetz wegnahm und zerriss. Ich wurde erstmals 1979 für Umweltschutz aktiv und erreichte in der Anti-AKW Bewegung, dass in Österreich bis heute keine Atomkraftwerke betrieben werden dürfen. Anfang der 1980er Jahre traf ich erstmals eine vegetarisch lebende Person und wurde umgehend zu dieser Lebensweise konvertiert. 1984 gab es die in Österreich bereits legendäre Besetzung der Hainburger Au, die heute ein Nationalpark ist, in deren Verlauf ich aber endgültig zum Tierrechtler wurde. Ich organisierte dann verschiedene Seminare in Wien und Heidelberg an den Unis zu Tierrechten, in Heidelberg diskutierten wir 1 Semester lang das Buch „Praktische Ethik“ von Peter Singer und hielten auf der Sommeruni einige Veranstaltungen zu Tom Regan und Tierrechtsphilosophie ab. Seit 1989 lebe ich vegan.

Rainer: Sie leben also seit nunmehr fast 20 Jahren vegan, d.h. Sie verzichten neben Fleisch auch auf Eier und Milch, sowie den Konsum anderer tierischer Produkte. Empfinden Sie als belastend, diesen Lebensstil in einer Gesellschaft, in der die Norm der Konsum von Fleisch ist, konsequent durchzuhalten? Woher beziehen Sie die nötige Energie? Empfinden Sie sich häufig als „Außenseiter“ oder Teil einer sozio-intellektuellen Minderheit bzw. werden von anderen entsprechend behandelt? Wie unterscheiden sich Ihre Alltagserfahrungen als Veganer in Deutschland, Großbritannien und Österreich?

Martin Balluch:

Vegan zu leben ist eigentlich nur dann anstrengend, wenn man in Umstände gerät, die nicht dem täglichen Tagesablauf entsprechen, wie z.B. in einer fremden Stadt oder beim Bergwandern auf einer Hütte. Unter derartigen Umständen muss man sich dann oft zurückhalten oder einschränken. Aber wenn man Zeit hat, seine Umgebung kennen zu lernen und sich ein veganes Leben einzurichten, dann ist es meiner Erfahrung nach bisher überall sehr einfach und nicht energieaufwendig gewesen. In Außenseitersituationen vermeide ich die Konfrontation und rede mich zur Not sogar auf Laktoseintoleranz heraus. Die nötige Energie, den generellen Aufwand zu überwinden, ziehe ich aus dem Rückhalt in der Tierrechtsbewegung. Als Einzelkämpfer würde ich das wahrscheinlich nicht durchhalten.

Rainer: Was hat Sie dazu bewogen, Ihre vielversprechende Karriere an der Universität aufzugeben und sich ganz dem Tierschutz zu widmen? Wie hat Ihr persönliches Umfeld auf diese Entscheidung reagiert? Gibt es Momente, in denen Sie diese Entscheidung bereuen?

Martin Balluch:

Mathematische Physik und eine akademische Karriere als Wissenschaftler und Lehrer waren anfänglich mein Lebensinhalt. Langsam und fast unmerklich bin ich dann aber immer mehr in den praktischen Aktivismus für Umwelt und Tiere gerutscht. Dann gab es auch bald Konflikte. So startete ich an der Uni Cambridge eine Kampagne gegen die Tierversuche am Institut für Experimentelle Physik meines eigenen Arbeitgebers. Es gab ein Disziplinarverfahren gegen mich und die Auflage, derartiges nicht mehr zu tun. 1994 wollte mich England sogar wegen meines Einsatzes für Tierrechte deportieren. Das konnte erst nach vielen Interventionen von WissenschaftskollegInnen wie z.B. Prof. Steven Hawking im Jahr 1995 verhindert werden. Irgendwann wurde mir klar, ich müsste mich entscheiden, entweder politische Verantwortung zu übernehmen oder mich in den akademischen Elfenbeinturm zurückzuziehen. Aber zum Zeitpunkt, als mir diese Frage bewusst wurde, hatte ich bereits keine andere Möglichkeit, als mich für Ersteres zu entscheiden. 1997 schließlich gab ich meine akademische Karriere auf.

Ja, immer wieder tut mir das sehr leid, und ich versuche zu mehr Veranstaltungen an der Uni zu gehen. Im Grunde meiner Seele bin ich ein intellektueller Mensch und kein Aktivist.

Florian: Was war Ihre Motivation, nach Ihrer ersten Doktorarbeit in Physik noch eine zweite in Philosophie zu schreiben?

Martin Balluch:

Einerseits war das für mich eine Chance, wieder akademisch arbeiten zu können. Andererseits hatte ich neue Ideen zu Tierrechten, die, wie mir schien, noch niemand so ausformuliert hatte, die aber meinem Empfinden nach den einzig richtigen Weg vorzeigen, um Tierrechte zu begründen. Ja, und für Philosophie habe ich mich schon sehr lange interessiert. Ich habe aber das Studium der Philosophie konkret hauptsächlich deswegen begonnen, um Tierrechte und meine Ideen dazu in den universitären Diskurs einzubringen.

Diana: Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?

Martin Balluch:

Erschreckender Weise gibt es für mich im Moment an der Universität Wien und an der Technischen Universität Wien das Verbot, Veranstaltungen abzuhalten und Vorträge zu halten. Das erschüttert mich tief und widerspricht vollständig meiner Vorstellung einer Universität als Hort des offenen Meinungsaustauschs und der kritischen Diskussion. Selbst UniversitätsprofessorInnen, die mich in ihren Lehrveranstaltungen reden lassen, bekommen Schwierigkeiten. Das ist von oben gesteuert und ein Teil der politischen Vendetta gegen mich.

Mein Plan für die Zukunft ist angesichts derartiger Vorkommnisse und der gesamten Repression gegen mich eigentlich nur zu überleben. Ich kann es mir im Moment nicht mehr leisten – in einer angeblichen Demokratie – auf Demonstrationen zu gehen und an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilzunehmen. Ich möchte daher meine Zeit hauptsächlich dafür nutzen, Bücher und Aufsätze zu schreiben, Filme zu machen, Vorträge und Konferenzen zu organisieren und Verhandlungen mit der Politik über Fortschritte im Tierschutz durchzuführen. Erst wenn die unmittelbare Bedrohung durch diesen Prozess und einer potentiellen Gefängnisstrafe beendet ist, sehe ich wieder die Möglichkeit, konkrete Tierschutzarbeit zu leisten.

Inhaftierung und das Danach

Rainer: Wie haben die Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld auf Ihre Verhaftung reagiert? Welche Reaktionen kamen dann nach der Enthaftung nach 104 Tagen Untersuchungshaft?

Martin Balluch:

Alle Menschen in meinem persönlichen Umfeld waren zutiefst bestürzt. Wir alle hatten beim besten Willen nicht geglaubt, dass der Staat zu derartig massiven Gewaltübergriffen ohne jeden guten Grund willens und fähig ist, und dass derartiges auch noch durch richterliche Anordnungen gedeckt wird. Aber das positive Erlebnis dabei war das Zusammenrücken praktisch aller Menschen in der Tierrechtsbewegung, nicht nur in Österreich sondern auch international. Ich hatte unheimlich viel Unterstützung während der Haft, 600 Briefe in 100 Tagen, 300 Demonstrationen für meine Freilassung in Österreich, und etwa ebensoviele international.

Die Enthaftung hat uns insoferne überrascht, als dass wir zwar die Haft an sich für unfassbar gehalten haben, aber mit einer Enthaftung nach all den Erfahrungen mit UntersuchungsrichterInnen nicht unmittelbar zu rechnen war. Die Reaktion war dann eine unglaubliche Erleichterung und Freude, eigentlich überall.

Die mediale Reaktion war interessant. Die meisten JournalistInnen haben verhalten sympathisiert, ganz wenige auch offen. Aber eine ganze Reihe von JournalistInnen war unglaublich bösartig und hat sehr hetzerisch gegen mich geschrieben. Offenbar hatten diese Leute schon lange einen Groll auf den Tierschutz und/oder den VGT bzw. mich. Was mir diese ganze Causa gezeigt hat, war daher auch, wieviele Feinde ich mir im Laufe der vielen Jahre geschaffen habe. Feinde nämlich, die ich zwar nicht persönlich kenne, die mich aber wirklich abgrundtief zu hassen scheinen. Auch das ist ziemlich beunruhigend.

Das Trauma der letzten Monate ist aber noch lange nicht überwunden. Ich bin in psychotherapeutischer Behandlung und habe laufend Panikattacken und Angstzustände. Ich wache schreiend in der Nacht auf und habe seit dem Überfall am 21. Mai 2008 keine einzige Nacht mehr ruhig durchgeschlafen. Und die Wohnung, in der ich überfallen wurde, kann ich bis heute nicht ohne innere Panik betreten. Ich werde dort nie wieder eine Nacht verbringen, obwohl ich dort seit über 40 Jahren wohne, dort geboren wurde und meine Kindheit und Jugend verbracht habe. Das ist schon sehr traurig. Oft frage ich mich, ob diese Menschen, die mir derartiges antun, eigentlich wissen, was für Auswirkungen ihre Handlungen haben.

Kazimir: Wie, glauben Sie, kam es zu einer solch unglückseligen Reaktion des österreichischen Staates? Was müsste hier getan werden?

Martin Balluch:

In den 1980er und frühen 1990er Jahren waren wir ein bunter Haufen von AktivistInnen mit Narrenfreiheit. Wir haben viele Aktionen gemacht, viele Kundgebungen, und wurden dafür mehr oder weniger nur verlacht und nicht ernst genommen. Die Polizei war überhaupt nicht an uns interessiert. Wir rechneten nicht einmal mit einem konkreten Erfolg unserer Aktivitäten, wir haben eigentlich nur auf Tierschutz und Tierrechte aufmerksam machen wollen.

1997 hatten wir dann genügend Selbstvertrauen, um eine konzertierte Kampagne mit klarem politischem Ziel zu beginnen. Wir wollten ein Pelzfarmverbot in Österreich. Wir entwickelten die Strategie der Dauerdemos, also der regelmäßigen Kundgebungen gegen den politischen Gegner, um auf seine ethisch problematische Verhaltensweise aufmerksam zu machen. Zusätzlich gab es Besetzungen und Aktionen des zivilen Ungehorsams, die bewusst immer stärker eskalierend eingesetzt wurden, um den Konflikt zu verschärfen. Am 30. November 1998 schloss die letzte österreichische Pelzfarm und wir hatten das welterste grundsätzliche Pelzfarmverbot.

Wir haben diese Strategie dann immer weiter ausgeweitet und eine erstaunliche Reihe weiterer Erfolge eingefahren. Spätestens beim echten Legebatterieverbot, das auch ausgestaltete Käfige und Kleinvolieren umfasst, hatten die Mächtigen genug. Bei 3 Wahlen im Jahr 2004 gingen wir der Regierungspartei derartig auf die Nerven, dass sie zwar nachgeben musste, aber uns offenbar Rache schwor. Von nun an wurden wir ernstgenommen – und bespitzelt, überwacht und abgehört. Das Klima wurde zunehmend schwieriger, wir hatten grundsätzliche Demonstrationsverbote (z.B. innerhalb von 50 m von pelzführenden Geschäften in Wien, und überhaupt überall in Graz), die wir in altbewährter Weise mit passivem, gewaltfreiem Widerstand und Besetzungen bekämpften (so besetzten wir das Rathaus in Graz aus Protest). Wir waren wieder erfolgreich, aber unsere GegnerInnen hassten uns noch mehr.

Es gab dann 2005 einen offiziellen Brief des Unterrichtsministeriums, in dem alle Schulen vor unserer radikalen Meinung gewarnt wurden. Das Amt für Terrorismusbekämpfung schickte uns die Finanzprüfung ins Haus, und man versuchte, dem VGT die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was einer Vereinsauflösung gleichkäme. Zusätzlich stiegen die Verwaltungsstrafen für Lächerlichkeiten ins Unermessliche – z.B. wurde eine behinderte unbescholtene Frau mit 4000 Euro Strafe belegt, weil sie angeblich ein Feld betreten hatte, in dem gerade eine Treibjagd stattfand und ich wurde mit 550 Euro wegen Tierquälerei bestraft, weil ich das gesetzwidrige Abschießen von gerade ausgelassenen Zuchtfasanen unterbunden hatte. Zusätzlich gab es, wie wir heute wissen, eine Reihe von Treffen des Amtes für Terrorismusbekämpfung mit unseren politischen GegnerInnen, um gegen uns zusammen zu arbeiten. Die Polizei übernahm die Medienarbeit, beriet in Maßnahmen gegen unsere Aktionen und veranlasste die Abhaltung von Pseudokundgebungen mit dem einzigen Zweck, unsere Kundgebungen untersagen zu können.

Anfang 2007 gründete der Innenminister, den wir öffentlich kritisiert und als Lügner bezeichnet hatten, eine Sonderkommission gegen uns. Es kam zum Großen Lauschangriff, fast 40 Personen wurden observiert, abgehört und verfolgt. Spitzel wurden in den VGT eingeschleust, das VGT-Büro wurde verwanzt, unsere Vereinsfahrzeuge wurden mit Peilsendern versehen. Die Kontobewegungen aller MitarbeiterInnen wurden überwacht. In Sitzungsprotokollen bei den ersten Treffen der Sonderkommission steht eindeutig, dass man uns „leider“ keine kriminelle Tätigkeit nachweisen könne, weshalb §278a „kriminelle Organisation“ gegen uns verwendet werden müsse. Als auch nach dem Großen Lauschangriff kein Hinweis auf eine kriminelle Aktivität vorlag, griff man zu härteren Maßnahmen. Am 21. Mai 2008 wurden 7 Büros von 6 Tierschutzvereinen überfallsartig von der Polizei durchsucht und leergeräumt. Gleichzeit drangen bewaffnete und maskierte Einheiten in 23 Privatwohnungen ein. Bei mir schlugen 30 Maskierte in der Nacht die Tür ein, bestrahlten mich im Bett mit Scheinwerfern und hielten mir die Pistolen an den Kopf. Danach wurde meine Wohnung 6 Stunden lang durchsucht und fast alles mitgenommen. Zuletzt wurde ich für 104 Tage in eine Zelle gesperrt. 38 Personen wurden festgenommen und verhört.

Fakten sind: Der Große Lauschangriff brachte keinen Hinweis darauf, dass wir kriminelle Handlungen setzen, planen oder organisieren. Bei den Hausdurchsuchungen fand sich kein Material, mit dem kriminelle Handlungen durchgeführt wurden. Die zwangsweise abgenommenen DNA-Proben lieferten keine Übereinstimmung mit DNA-Spuren an Tatorten krimineller Handlungen mit Tierschutzbezug. Und im Jahr 2007 nahmen die kriminellen Handlungen mit Tierschutzbezug gegenüber 2006 laut Staatsschutzbericht auf die Hälfte ab, während die legalen Aktivitäten dramatisch zulegten. In einem Sitzungsprotokoll der Sonderkommission von Ende Juni 2008 ist die Frage der einzige Tagesordnungspunkt, mit welchen weiteren Schritten der VGT zerstört werden könnte. Bis heute hat keiner der 6 überfallenen Vereine seine Infrastruktur wie die Mitgliederdatenbank, die Buchhaltung oder die Foto- Film- und Datenarchive zurückerhalten – ein Todesurteil für einen Verein. Wir sind handlungsunfähig. Es bleibt keine andere Schlussfolgerung, als dass die Behörde diese Aktivitäten nicht deswegen setzt, weil eine bedrohliche Kriminalität bekämpft werden muss, sondern deshalb, weil die Tierschutzbewegung in Österreich zu erfolgreich und zu unbequem geworden ist.

Was lässt sich tun? Diese unglaubliche, DDR-artige Repression gegen legalen politischen Aktivismus und gegen kritische Meinungen muss der Öffentlichkeit bewusst werden. Man muss auf breiter Front erkennen, dass Demokratie und Menschenrechte in Gefahr sind, nicht nur die TierschützerInnen. §278a muss geändert oder abgeschafft werden, weil er eine ständige Bedrohung für die Gesellschaft ist.

Florian: Wie gestaltete sich die vegane Ernährung in der Haft? Was stand auf Ihrem Speiseplan und war es schwierig, vegane Ernährung durchzusetzen?

Martin Balluch:

Die ersten 39 Tage meiner Haft war ich aus Protest im Hungerstreik. Ich hatte über 30 kg verloren und wurde letztendlich in die Krankenabteilung des Gefängnisses überstellt und künstlich ernährt. Nach 39 Tagen war ich dem Tod so nahe, dass ich etwas unternehmen musste. Zusätzlich stand eine Haftprüfung vor der Tür, und so beschloss ich, mich langsam wieder ans Essen zu gewöhnen. Ich bekam dann zwar vegane Nahrung, aber völlig unzureichend und schlecht. Die vegane Ernährung durchzusetzen war nicht so schwierig, aber meine Weigerung, Seife und Zahnpasta zu verwenden, die an Tieren getestet worden waren, war wesentlich komplizierter. Letztendlich konnte ich aber derartige Artikel durch den Gefängnisseelsorger, der großes Verständnis für mich hatte, erhalten.

Alexandra: Halten Sie in Deutschland ähnliche staatliche Repressionen gegen den Tierschutz bzw. gegen Tierechtsgruppierungen wie in Österreich für denkbar oder waren Sie mit einem spezifisch österreichischen Problem konfrontiert?

Martin Balluch:

Bisher kannte man ein so drastisches Vorgehen gegen politische Bewegungen in Österreich nicht. Es gab auch keine RAF in Österreich. Man sprach immer von der Insel der Seligen. Aber jetzt hat der Staat seine freundliche Maske abgenommen und seine hässliche Fratze gezeigt. Wir stehen vor der erschütternden Erkenntnis, dass Demokratie, Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur Feigenblätter sind. Sie werden solange gepriesen und zugelassen, solange sie nicht dazu verwendet werden, die Gesellschaft ernsthaft zu verändern. Geschieht eine gesellschaftliche Veränderung durch politischen Druck auf Basis dieser Freiheiten und Rechte, dann werden sie sofort entzogen. Das Amt für Terrorismusbekämpfung betrachtet einen derartigen politischen Druck grundsätzlich als terroristisch, auch wenn er nur mit gewaltfreien Mitteln des zivilen Ungehorsams umgesetzt wird. Im Prinzip, denke ich, wird sowas in allen Staaten des „demokratischen“ Westens zu erwarten sein, die durch eine soziale Bewegung derartig verändert bzw. unter Druck gesetzt werden, wie das der Tierschutzbewegung in Österreich gelungen ist. Erstaunlich in unserem Fall ist aber, dass die große Mehrheit der Bevölkerung vollständig auf unserer Seite steht. Wäre das nicht so, würden wir schon längst im Gefängnis verrotten und vergessen sein. Aber die Solidaritätsbekundungen mir völlig fremder Personen in derartig großer Zahl waren sehr überraschend und erfreulich für mich. Kaum hatte ich das Gefängnis verlassen, fanden sich Personen, die mich mit allem versorgten, wie einer neuen Wohnung, einem Fahrrad, einem Laptop, einem Handy, ja selbst Armbanduhren und Geld. Bis heute sprechen mich auf der Straße Menschen an und gratulieren mir und bedanken sich. Manche stecken mir auch Geld zu. Umgekehrt bekomme ich überhaupt keine negativen Reaktionen zu spüren, weder in Person noch per Email.

Florian: Welche Auswirkungen hatte die Inhaftierung auf die österreichische Tierrechts- und Tierschutzbewegung? Wie sieht es in anderen Ländern, insbesondere Deutschland, aus? Ist zu erwarten, dass die nun herrschende größere Einigkeit innerhalb des Tierschutzes länger anhält? Erwarten Sie, dass die Inhaftierung eine nachhaltige, positive Wirkung entfalten wird?

Martin Balluch:

Viele Menschen haben gemeint, dass diese ganze Geschichte zwar für die Betroffenen persönlich ein Trauma sein mag, aber im Großen gesehen nur positiv wäre. Die doch oft so zerstrittene Tierrechtsbewegung wurde einiger, die Repression durch die Behörde für alle offensichtlich.

Aber ich möchte schon davor warnen, die noch immer bestehende Bedrohung nicht genügend ernst zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft versucht noch immer, mindestens 27 Beschuldigte mit §278a zu verfolgen und zu inhaftieren. Vielen Menschen drohen also noch immer bis zu 5 Jahre Gefängnis und der persönliche Ruin sollten Schadensersatzklagen nach einer Verurteilung erfolgreich sein. Und das dafür, absolut nichts Kriminelles getan, sondern nur legitime und legale wenn auch konfrontative politische Kampagnen gefahren zu haben!

Abgesehen davon liegt der Tierschutzaktionismus in Österreich im Moment danieder. Es sind zwar gerade durch diese Ereignisse mehr Personen denn je motiviert worden, aktiv zu werden, aber der Druck und die Bedrohung fordern Tribut, und es gibt keine gezielten Kampagnen. Selbst wenn wir diese Prozessdrohung überleben, stehen wir vor einem Scherbenhaufen, auf dem wir erst wieder etwas aufbauen müssen. Ende November 2008 halten wir einen großen Tierrechtskongress in Wien ab, in dem wir uns diesem Thema – der Verarbeitung der Ereignisse und dem Neuaufbau – widmen werden (siehe www.tierrechtskongress.at).

Rainer: Was können Sie uns über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Ihre Person bzw. gegen die mutmaßliche terroristische Vereinigung (im Sinne von § 278a) sagen? Rechnen Sie mit einem baldigen gerichtlichen Verfahren gegen Sie und/oder andere Tierschützer?

Martin Balluch:

Kürzlich erließ der Oberste Gerichtshof ein Urteil zur Berufung gegen die erste Verhängung von Untersuchungshaft unmittelbar nach den Verhaftungen. Und zu unser aller Entsetzen befand der Richtersenat, dass die Untersuchungshaft zurecht verhängt worden war. Der Oberste Gerichtshof sieht tatsächlich die Existenz einer großen kriminellen Organisation für gegeben an und betrachtet moderierte Internetforen, verschlüsselte Computer, anonyme Handys, die Einsetzung von VGT-KampagnenkoordinatorInnen in verschiedenen Bundesländern und den Ausdruck von Sympathie für ALF-Aktivitäten in jahrealten Einträgen auf Internetforen als ausreichend, einen dringenden Tatverdacht für einzelne Personen annehmen zu können. Der Sonderkommission andererseits ist offenbar völlig klar, dass sie keinerlei handfeste Indizien für kriminelle Handlungen hat, und deshalb sucht sie verzweifelt weiter. Die Ermittlungen laufen immer noch auf Hochtouren, mindestens 32 Personen arbeiten 40 Stunden die Woche daran, irgendwelche Gründe zu finden, mich ins Gefängnis bringen zu können. Das ist schon ein sehr seltsames Gefühl. Ich frage mich manchmal, was diese Personen eigentlich dazu motiviert. Ist es nur das Gehalt, oder sehen sie auch persönlich in der Tierrechtsbewegung eine Gefahr für die Gesellschaft?

Wie es konkret weitergeht ist ungewiss. Die AnwältInnen, die in diesem Verfahren als VerteidigerInnen beteiligt sind, haben verschiedene Meinungen dazu. Manche denken tatsächlich, eine Verurteilung sei wahrscheinlich. Andere rechnen nicht mit einer Anklage innerhalb der nächsten 12 Monate, wenn überhaupt. Wir haben mit einem Amoklauf einer Behörde in dieser Art noch zu wenig Erfahrung, um zu wissen, was jetzt passieren wird.

Rainer: Sind Ihnen Verbindungen zwischen dem Verein Gegen Tierfabriken (VGT) und der Animal Liberation Front (ALF) bekannt? Wenn ja, welcher Art sind diese Verbindungen?

Martin Balluch:

Nein, es gibt keinerlei derartige Verbindungen. Unser Hauptziel sind Kampagnen zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes, und bei diesen Kampagnen hat es praktisch nie ALF-Aktionen gegeben. Der VGT hat bisher auf keine Weise ALF-Aktionen unterstützt oder überhaupt auf seiner Webseite erwähnt.

Rainer: Laut österreichischer Polizei verursachten Tierschützer in den vergangenen zwölf Jahren einen strafrechtlich relevanten Schaden von ca. 3,5 Millionen Euro. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sie und Ihre neun ehemaligen Mitinhaftierten wird des Öfteren eine Schadenssumme von 600.000 Euro zitiert. Entsprechen diese Zahlen aus Ihrer Sicht bzw. derer des VGT der Wirklichkeit und wie sehen Sie die Tierschutzkriminalität in Österreich im internationalen Vergleich?

Martin Balluch:

Diese Zahlen bedürfen einer starken Relativierung. Erstens sind bei den genannten 3,5 Millionen Euro eine Reihe von Bränden dabei, für die es weder Bekennungen gibt, noch überhaupt klar ist, ob es sich um Brandstiftungen gehandelt hat. In zumindest 2 Fällen von Brand, die dabei inkludiert sind, gab es laut Sachverständigengutachten keinen Hinweis auf Brandstiftung. Zusätzlich sind bei dieser Schadenshöhe die Angaben der Geschädigten unkritisch widergegeben. Diese halten aber bei näherer Betrachtung einer Kritik nicht stand. Und eines dürfen wir auch nicht vergessen: die letzte Brandstiftung mit Tierschutzbezug hat vor über 6 Jahren stattgefunden. Wieso wird das jetzt, so lange danach, wieder aufgewärmt?

Die Schadenssumme von 600.000 Euro im Zusammenhang mit den Inhaftierten ist bemerkenswert. Sie besteht nämlich im wesentlichen aus einer einzigen Aktion, bei der Buttersäure in einen Verkaufsraum gespritzt worden ist. Und alle relevanten Untersuchungen belegen, dass die angegebene Schadenssumme in diesem Fall etwa 50 Mal (!) höher ist, als der tatsächlich eingetretene Schaden. Jedenfalls sieht das die betroffene Versicherungsfirma so und weigert sich zu zahlen. Ein entsprechendes Verfahren ist anhängig. Wie wir vom VGT auf diesen Verdacht aufmerksam gemacht haben, wurden wir von der Firma mit einer Klage bedroht. Die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Innenministerium selbst die Firma veranlasst hat, einen so großen Schaden anzugeben, damit sie einen Grund vorweisen konnte, eine Sonderkommission zu gründen. Aber natürlich gilt bis zur gerichtlichen Klärung der Lage die Unschuldsvermutung. Näheres findet sich hier: www.vgt.at/presse/news/2008/news20081018.php.

Alexandra: Vor Kurzem gab es wieder eine Hausdurchsuchung. War der VGT betroffen? Stehen Aktivisten weiterhin unter Beobachtung?

Martin Balluch:

Die Sonderkommission sucht mit immer größerer Besessenheit nach auch nur irgendeiner Evidenz für strafrechtliche Handlungen. Nach Freilassung der Gefangenen wurde das Haus eines der Gefangenen noch einmal durchsucht. Zusätzlich gab es noch eine zweite Hausdurchsuchung. Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass die betroffenen Personen mit den Beschuldigten nahe bekannt seien, und daher auch in ihren Wohnbereichen und Computern Daten oder Materialien der kriminellen Organisation versteckt sein könnten.

Als auch diese Maßnahmen zu nichts führten, beantragte die Sonderkommission die Ausforschung von Namen und Adressen aller tausenden Personen, die in den letzten 2 Jahren mit den Beschuldigten und insbesondere mit dem VGT telefoniert haben. Mit diesen Namen wurde dann offenbar eine Rasterfahndung eingeleitet. Jedenfalls hat man erst kürzlich wieder eine Hausdurchsuchung bei einer Frau durchgeführt, die nur zahlendes Mitglied beim VGT ist, aber selbst überhaupt nicht im Tierschutz aktiv. Ins Raster kam sie deswegen, weil sie telefonisch im VGT-Büro ein T-Shirt bestellt hatte.

Alle AktivistInnen stehen im Moment wahrscheinlich mehr unter Beobachtung als jemals zuvor.

Aktivismus

Alexandra: Wie sehen Sie die Zukunft der Tierschutz-/Tierrechtsarbeit in Österreich und Deutschland? Welche Bedeutung kommt dabei Ihrer Forderung nach Personenrechten für Menschenaffen zu?

Martin Balluch:

Ich hoffe sehr, dass Vernunft und Demokratie gewinnen und auch in Zukunft wieder erfolgreiche Tierschutzarbeit möglich sein wird, auch wenn sie konfrontative politische Kampagnen umfasst. Auf diese Weise werden wir das Tierschutzgesetz sukzessive verschärfen. Gleichzeitig ist aber Bewusstseinsarbeit unumgänglich. Und dazu gehört das Thematisieren der Mensch-Tier Beziehung schlechthin. Dabei stellt sich die Frage, warum gerade ausschließlich biologische Menschen natürliche Personen nach dem Gesetz sein können, und wie dieser Begriff „Menschen“ eigentlich definiert ist. Anfang 2007 haben wir für einen Schimpansen einen Prozess begonnen, um genau diese Frage zu thematisieren. Wir haben einen Sachwalter für diesen Schimpansen gerichtlich beantragt und dafür mit Hilfe verschiedener Expertengutachten argumentiert. Es können aber nur Personen besachwaltert werden. Die Gerichte aller Instanzen haben sich um die Diskussion der Frage gedrückt, wer nach österreichischem Recht eigentlich eine Person ist und wer nicht. Interessanterweise gibt’s dazu nicht einmal akademisch-juristische Literatur oder Präzedenzfälle. Das Verfahren ist jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Florian: Sie haben mit dem VGT in Österreich Verbote von Pelztierfarmen (2005), von Versuchen an Menschenaffen (2006), von Wildtieren in Zirkussen (2005) und der Käfighaltung in Österreich ab 2009 erreicht – desweiteren die Einrichtung von Tierombudsschaften (2005). Warum ist der österreichische Tierschutz so erfolgreich und wie könnte man dies auf Deutschland übertragen?

Martin Balluch:

Die Tierschutzbewegung in Österreich ist in der Tat unglaublich erfolgreich, und ich führe das auf die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen pragmatischer und seriöser Forderung mit entsprechendem Auftreten in der Öffentlichkeit, gepaart mit einer konfrontativen Kampagne einer Massenbewegung (grassroots), die sich in selbstbestimmte Kleingruppen organisiert, zusammen. Üblicherweise streiten diese 2 Fraktionen, bzw. sind grassroots-Kampagnen sehr strikt abolitionistisch und nicht pragmatisch-reformistisch orientiert. Ich meine also, dass die Paarung von seriös auftretenden NGOs mit zahlreichen selbstorganisierten Kleingruppen in gewaltfreien und nicht-kriminell geführten, politisch konfrontativen Kampagnen, fokussiert auf pragmatisch ausgewählte, realistische Ziele und unter Beachtung der Sympathie und Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung, den Erfolg bringt. Leider bringt das aber auch, wie wir gesehen haben, die Repression. Wenn der Staat mit brutaler Gewalt diese fruchtbare Kooperation jetzt zerschlägt, dann kann das durchaus für den Tierschutz zukünftig eine Eiszeit bedeuten.

Rainer: Sie haben sich in mehreren Ihrer Publikationen für reformistischen und gegen abolitionistischen Tierrechtsaktivismus ausgesprochen. Ist das nicht ebenso absurd, wie Menschenrechtsgruppen zu raten, sich an Kampagnen für „humanere“ menschenrechtsverletzende Praktiken zu beteiligen?

Martin Balluch:

Ich war jetzt selbst lange Zeit in einer winzigen Zelle. Ich behaupte, meine Inhaftierung war menschenrechtswidrig. Wenn aber eine Enthaftung durch eine Kampagne von Menschenrechtsgruppen (z.B. durch Abschaffung des menschenrechtswidrigen §278a) nicht realistisch möglich erscheint, dann hätte ich mich als Gefangener auch über jede kleinste Verbesserung gefreut, wie z.B. einfach nur täglich duschen, öfter als 1 Stunde pro Woche Besuch und vielleicht nicht hinter Panzerglas empfangen, mehrmals die Woche einen Gymnastikraum betreten oder die tägliche Stunde Hofgang in einem grünen Hof mit Bäumen und Wiese abhalten zu dürfen. Darüberhinaus glaube ich nicht, dass die Verfolgung dieser Interimziele einer rascheren Durchsetzung der Menschenrechte (z.B. der Abschaffung von §278a) im Weg stünde, im Gegenteil, ich denke, dass eine Gesellschaft, die auch ihren Gefangenen derartige Mindeststandards von Haltungsbedingungen bietet, eher für drastischere Maßnahmen zu gewinnen wäre.

Ähnlich im Fall von Tierschutz. Abolitionistische Ziele beruhigen vielleicht das Gewissen und verhindern, dass man sich selbst mit Kompromissen beschmutzt. Aber sie bleiben undurchsetzbar. Man holt sich lediglich Kopfweh vom ewigen Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen. Reformistische Ziele kann man nur im Morast der Realpolitik erstreiten. Das geht nicht, ohne schmutzig zu werden. Aber sie sind durchsetzbar. Und gut gewählte reformistische Ziele sind Meilensteine auf dem Weg zum Abolitionismus, meine ich. Schlecht gewählte reformistische Ziele können durchaus das Fortkommen Richtung Tierrechte verhindern, das sehe ich auch so. Die Reformen müssen also echte Quantensprünge Richtung Tierrechte sein, sie müssen wirklich etwas verändern, die Tierindustrie handfest einschränken. Dann bieten sie aber die Möglichkeit, das Bewusstsein für Tierausbeutung in der Bevölkerung generell zu heben. Und sie verändern die Lebensqualität der ausgebeuteten Individuen in der Zwischenzeit u.U. wesentlich zum Besseren. Ich sehe keinen Hinweis darauf, dass ein schlechter Tierschutzlevel ein Sprungbrett für eine Tierrechtsrevolution wäre, und gute Tierhaltungsbedingungen das Gewissen der Öffentlichkeit beruhigen. Im Gegenteil. Ein Pelzfarmverbot ändert das Bewusstsein der neuen Generation, die damit aufwachsen, dahingehend, dass Pelz Tierquälerei ist. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ganz ähnlich. Eine Gesellschaft, die seit 20 Jahren ein Wildtierverbot im Zirkus hat, wird viel eher ein Totalverbot von Tieren im Zirkus erlassen, als eine Gesellschaft, die die Haltung von Tieren inklusive Wildtieren überhaupt nicht reguliert.

Florian/Alexandra: Welche praktische Bedeutung messen Sie der universitären Beschäftigung mit Tierethik zu (im Vergleich zum Tierrechtsaktivismus wie er beispielsweise in Demonstrationen zum Ausdruck kommt)?

Martin Balluch: Es ist sicherlich richtig, dass der akademische Tierrechtsdiskurs die Masse der Menschen nicht wirklich erreichen wird. Aber die Masse der Menschen – und das meine ich nicht verächtlich, sondern ich zähle mich auch selbst dazu – schwimmt i.A. mit dem Strom, passt sich an ein gegebenes gesellschaftliches System an und sucht die Lebensweise innerhalb dieses Systems, die am wenigsten energieaufwendig ist, den Weg des geringsten Widerstands. Der akademische Tierrechtsdiskurs erreicht jetzt tendenziell jene Menschen, die das zukünftige Gesellschaftssystem führend mitgestalten. Kurz gesagt sehe ich darin seine größte Bedeutung. Auf der anderen Seite habe ich als alter Naturwissenschaftler und Rationalist noch immer den Anspruch, mich im rationalen Diskurs der Wahrheit nähern zu können. Und erst aus der tiefen Überzeugung einer wohlüberlegten Ethik ziehe ich die Kraft, mich auch zur Not zum eigenen Schaden für etwas Positives einzusetzen. Das ist auch eine zentrale Rolle der akademischen Tierethikdiskussion.

Tierethik

Florian: Können Sie Ihre (philosophische) Dissertation kurz zusammenfassen und schildern, welche neuen Ideen sie beinhaltet? Woraus leiten Sie Tierrechte ab? Welche Rolle spielt das Bewusstsein in Ihrem naturwissenschaftlichen Argument für Tierrechte?

Martin Balluch:

Meine Dissertation besteht aus einer Reihe von Einzelschritten, die an und für sich als Ideen unabhängig voneinander bestehen könnten, die aber zusammen, wie ich meine, ein sehr starkes Argument für Tierrechte liefern.

Zunächst argumentiere ich, dass Bewusstsein zwar ein physikalisches Phänomen ist, dass es aber durch eine Physik zustande kommen muss, die nur mittels unberechenbarer Mathematik beschrieben werden kann. Das ist keine Absage an das naturwissenschaftliche Weltbild, sondern am ehesten noch ein Hinweis darauf, warum bisher noch kein einheitliches physikalisches Weltbild zustande gebracht wurde. Vermutlich fehlt dafür die unberechenbare Mathematik, wie sie sich z.B. in der Klassifizierung von topologischen Räumen zeigt. Man kann beweisen, dass sich die Topologien von Räumen nicht berechnen – sprich: durch einen Computeralgorithmus klassifizieren – lassen. Es gibt also unberechenbare Mathematik, die aber in der Physik bisher keine Rolle spielt. Und diese Rolle könnte z.B. die Beschreibung des physikalischen Phänomens von Bewusstsein sein.

Auf Basis dessen untersuche ich die Neurobiologie des Bewusstseins und erkenne, dass es soetwas wie unbewusste Gefühle und Wahrnehmungen gibt. Die bloße Schmerzreaktion an sich kann also als Hinweis auf Bewusstsein nicht ausreichen. Was wir brauchen ist ein Hinweis auf diesen nicht-algorithmisch, d.h. nicht durch Computersimulation beschreibbaren Effekt von Bewußtsein.

Genetische Dispositionen und Konditionierung sind durch Computer simulierbar. Erst dort, wo Phänomene in der Verhaltensforschung auftreten, die über diese beiden Effekte hinausgehen, gibt es daher einen Hinweis auf Bewusstsein. Manche nennen diesen Ansatz daher ratiozentrisch statt pathozentrisch. Es ist die Fähigkeit genetische Disposition und Konditionierung in einem gewissen Ausmaß zu transzendieren, die das Bewusstsein ausmacht.

In einem nächsten Schritt zeige ich aber, dass diese Fähigkeit bei nichtmenschlichen Tieren jedenfalls in rudimentärer Weise weit verbreitet ist. Nichtmenschliches Bewusstsein hat nichts mit Sprache zu tun, und lässt sich an allen Ecken und Enden im Tierreich nachweisen.

Mit diesem naturwissenschaftlichen Rüstzeug bewaffnet, leite ich nun Tierrechte her. Für eine allgemeingültige Ethik brauchen wir objektive Werte, die sich aber rational nicht gewinnen lassen. Aber jedes Lebewesen, das überhaupt Werte setzen kann, muss ein Bewusstsein haben, und muss die Möglichkeit zu handeln (Autonomie) kategorisch positiv bewerten. Praktisch ergeben sich so allgemeingültige kategorische Werte von Leben, Freiheit und Unversehrtheit. Mit dem Prinzip der Universalisierbarkeit rationaler Schlüsse können wir folgern, dass jedes Wesen, das selbst dieser Ethik bewusst folgen und damit ethisch handeln kann, aus dem Umstand, dass es aufgrund der eigenen Autonomie von anderen die Respektierung der kategorischen Werte fordert, selbst bereit sein muss, diesen Respekt all jenen, die auch Autonomie haben, zu bieten. Im üblichen Ethikjargon sind also moral agents all jene, die in einem ausreichenden Maß ethisch handeln können, und moral patients jene, die auch nur in irgendeiner Weise Autonomie haben. Dann sind zwar alle moral agents auch moral patients, aber nicht umgekehrt, und nicht die Eigenschaft moral agent zu sein, sondern die Eigenschaft moral patient zu sein, begründet die Grundrechte.

Alexandra/Rainer: In Ihrem Aufsatz „Tiere haben ein Recht auf Leben“ (ALTEX 4/2006) schreiben Sie: „Alle Wesen, die erstens ein Bewusstsein haben, zweitens rational sind und drittens verstehen, dass ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Unversehrtheit in ihrem Interesse sind und deshalb Rechte haben, müssen also zwingend dieselben Rechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit für alle Wesen mit Bewusstsein fordern.“ Welche Tiere haben Ihres Erachtens im hier relevanten Sinne Bewusstsein und welche nicht? Oder anders gefragt: Welche Tiere zählen Sie zu den von Ihnen so genannten „autonomiefähigen Lebewesen“, die gemäß Ihrer naturwissenschaftlichen Ethik ein Recht auf Leben haben? Wie ist diese Frage empirisch zu entscheiden?

Martin Balluch:

Würde man das physikalische Phänomen „Bewusstsein“ bereits heute theoretisch verstehen, ließen sich sicher leicht physikalische Experimente angeben, mit denen man die Frage entscheiden kann, wo Bewusstsein auftritt und wo nicht. So bleiben uns also momentan nur Rückschlüsse aus dem Verhalten von Wesen mit Bewusstsein. Und dieses Verhalten muss Hinweise auf Autonomie bieten, die über genetische Disposition, Konditionierung und Reizreaktion (wie Schmerz) hinausgeht. Das klingt zunächst nach einem sehr strengen Kriterium, das nicht viele tierliche Individuen erfüllen können. Tatsächlich finden sich aber auch bei Bienen Hinweise auf vernünftiges Handeln. Wo die Grenze konkret zu ziehen ist, könnte aber auch durch pragmatisch-praktische Überlegungen eingeschränkt sein. Wir sprechen hier ja von einem theoretischen ethischen Ideal. Das muss nicht in der Praxis durchführbar sein. Ich für meinen Teil versuche aufgrund dieser Überlegungen die Grundrechte aller Tiere zu respektieren, aber ich würde momentan nicht so weit gehen, das auch gesetzlich zu fordern. Kürzlich wurde ich in einem Artikel in der Wiener Zeitung verrissen, weil ich Personenrechte für Insekten fordern würde. Ich sage zwar, dass es gut möglich ist, dass auch Insekten Autonomie haben und ihnen deshalb Grundrechte zustehen, aber ich sage auch, dass das nur das ethische Ideal ist, das ich zwar persönlich zu leben versuche, das aber nicht eine praktische politische Forderung von mir ist.

Florian/Rainer: Wie würden Sie sich bzw. Ihre philosophische Position in die Fülle der tierethischen Ansätze einordnen? Sehen Sie sich in einer bestimmten Tradition beispielsweise mit dem deontologischen Ansatz von Tom Regan oder dem utilitaristischen Ansatz von Peter Singer? Gibt es Strömungen innerhalb der Philosophie, die Sie besonders und nachhaltig beeinflusst haben?

Martin Balluch:

Ich sehe meine Position auf jeden Fall als deontologisch. Aber meine Position vermeidet, wie es übliche andere deontologische Positionen tun, einfach axiomatisch Werte einzuführen oder sie gar auf eine religiöse Überzeugung zu gründen. Meinem Verständnis nach argumentiert Peter Singer ja hauptsächlich deswegen utilitaristisch, weil er meint, dass sich deontologische Positionen nicht rational begründen lassen. Ich versuche mit meiner These diese Ansicht zu widerlegen. Am meisten beeinflusst hat mich sicher Immanuel Kant.

Rainer: Eine Ratte besitzt demnach ein moralisches Recht auf Leben. Folgt daraus zwingend, dass es moralisch falsch wäre, eine einzige Ratte in einem Tierexperiment zu töten, auch dann, wenn von diesem Experiment mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Heilmittel gegen AIDS zu erwarten wäre? Wenn ja, sind Sie bereit, diese Konsequenz zu akzeptieren oder führt sie die Idee von Tierrechten vielmehr ad absurdum?

Martin Balluch:

Inwiefern ist die Position absurder, auch nicht einen kleinen (vielleicht geistig behinderten?) Menschen für die gesamte Menschheit zu opfern? Oder einen kleinen Menschenaffen, wie einen Gibbon, für alle anderen Menschenaffen inklusive der Menschen? Immerhin besteht in Österreich seit 2006 das Gesetz, dass einem Gibbon auch nicht der kleinste Finger gekrümmt werden darf, selbst wenn damit die gesamte Menschheit gerettet werden könnte. Diese Positionen führen aber meines Wissens weder Menschenrechte noch das Menschenaffenversuchsverbot ad absurdum.

Persönlich mag mir das nicht gefallen. Persönlich würde ich lieber x-beliebige Menschen opfern, um z.B. meine Familie zu retten. Aber in unserer Gesellschaft gibt es – vernünftiger Weise – ein Gewaltmonopol. Die Grundidee ist, dass dieses Monopol durch seine unendliche Übermacht alle Fälle individueller Gewalt hintanhält. Aber mit einer derartigen Übermacht geht auch Verantwortung einher. Rechte sind nicht Naturrechte, die immer und überall gelten. Rechte sind Forderungen gegenüber diesem Gewaltmonopol. Sie regulieren, was dieses potentielle Monster anstellen darf und was nicht. Und wenn wir uns emotional darauf einlassen und realistisch vorstellen, was so ein Gewaltmonopol tun können soll und was nicht, dann, denke ich, haben wir auch emotional ein Verständnis dafür, dass grundsätzlich niemand für andere geopfert werden können soll. Dem Gewaltmonopol hilflos ausgeliefert für medizinische Versuche benutzt zu werden, ist eine furchtbare Vorstellung. Wenn ich in die Situation komme, unschuldige andere für meine Familie zu opfern, dann erwarte ich mir also, dass mich das Gewaltmonopol daran hindert, genauso, wie es andere daran hindern soll, mich für sie zu opfern.

Rainer: Sie haben sich öffentlich mehrfach gegen die Methoden der ALF als effektive Mittel zur Etablierung von Tierrechten ausgesprochen. So schreiben Sie in einem Aufsatz in “In Defense of Animals: The Second Wave” (herausgegeben von Peter Singer, 2005) über Ihre Erfolge in Bezug auf Legebatterien: “No realistic level of guerilla attacks of the kind carried out by the Animal Liberation Front could have hurt the battery farming industry as much as the new Austrian law does. [...]” Hingegen nannten Sie in einem Interview mit dem Biteback Magazine die „Befreiung“ der Hündin Rosy aus einem Tierversuchslabor in Oxford im Jahr 1985 eine unglaublich schöne Geschichte (“amazing story”). Sind die Aktionen der ALF, insoweit sie kriminell sind, Ihres Erachtens auch moralisch falsch? Wenn ja, wie lässt sich dies mit Ihrer Auffassung, dass (manche) Tiere moralische Rechte haben, vereinbaren? Haben wir nicht vielmehr die Pflicht und das Recht, Lebewesen, deren Rechte kontinuierlich verletzt werden, Hilfe zu leisten (im deutschen Recht „Nothilfe“ genannt)? Räumen Sie dem Recht auf Eigentum des Menschen mehr Gewicht ein als dem Recht auf Leben der Tiere, wenn Sie im FM4 Interview vom 3. September 2008 ein „klares Nein“ gegenüber Aktivisten, die Sachbeschädigungen begehen, aussprechen?

Martin Balluch:

In Zeiten extremer Repression wie im Moment ist es leider traurige Realität, dass man über derartige Fragen nicht offen diskutieren kann. Faktum ist, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft aus dem Zusammenhang gerissene Zitate von mir verwenden, um eine radikale Gesinnung zu konstruieren, die nach ihrer Ansicht dafür ausreicht, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein und für Jahre ins Gefängnis zu gehen. §278a ist ein Gesinnungsstrafrecht. Mitglied einer kriminellen Organisation wird man durch eine Einstellung, und nicht durch Taten.

Dennoch scheint mir in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass zwischen ethischer Theorie und politischer Praxis zu unterscheiden ist. Aktionen können ethisch richtig sein, und trotzdem politisch untragbar und man muss sich von ihnen distanzieren. Der Unterschied ist fundamental, wie mir scheint. Während ich eine deontologische Ethik vertrete, scheint mir das politisch Richtige im Rahmen dieser Ethik rein utilitaristisch bestimmt. Eine gute Politik ist ausschließlich jene, die die Gesellschaft näher zum ethischen Ideal rückt. Daher kann eine Aktion ethisch richtig aber politisch falsch sein. In der deontologischen Ethik sind die Psychologie der Menschen und die Anschauungen der Gesellschaft irrelevant. In der utilitaristischen Politik sind genau dieselben Größen aber die bestimmenden Elemente, um über die Richtigkeit politischer Maßnahmen zu entscheiden.

Das Interview führten Alexandra Breunig, Diana Hofmann, Florian Fruth, Kazimir Menzel und Rainer Ebert.

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4 Comments »

  1. Kommentar zum Interview: Tierrechtsaktivismus und was der Staat daraus macht

    Comment by Rainer Ebert — November 3, 2008 @ 6:50 pm

  2. [...] »Der Staat hat seine freundliche Maske abgenommen…« – Ein Interview mit Dr. Dr. Martin Balluch [...]

    Pingback by » “Der Staat hat seine freundliche Maske abgenommen…” Nachtwächter-Blah — November 4, 2008 @ 10:22 am

  3. [...] mit Tierrechtsaktivist Ein lesenswertes Interview mit dem österreichischen Tierrechtsaktivesten Dr. Dr. Martin Balluch der Opfer der Repression [...]

    Pingback by Interview mit Tierrechtsaktivist - michaeltaubes jimdo page! — November 7, 2008 @ 8:40 pm

  4. [...] [...]

    Pingback by metanox » Unser täglich Brot — April 18, 2009 @ 6:32 pm

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