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	<title>Comments on: Wieso Tierrechte nicht existieren</title>
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	<description>Bilingual Blog about the Moral Status of Nonhuman Animals and Related Fields of Study</description>
	<lastBuildDate>Sat, 18 Apr 2009 17:32:52 +0000</lastBuildDate>
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		<title>By: Diego De Filippi</title>
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		<dc:creator>Diego De Filippi</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 17:55:47 +0000</pubDate>
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		<description>Zwei Einwände zu Prof. Tibor R. Machans Argumentation:

A) &quot;Eine Möglichkeit, sich dies klar zu machen, ist es, sich in Erinnerung zu rufen, dass kaputte Stühle, obschon nicht dazu geeignet darauf zu sitzen, gleichwohl Stühle sind, keine Affen oder Palmen.&quot; 

Weil ich letztens versucht habe Machans Art der Argumentation - dem Beispiel des Stuhls treu bleibend - nach zu vollziehen, habe ich mir einige böse blaue Flecken am Hintern zugezogen! Und so kam das ganze:

Argumentation:

1) Stühle sind dazu geeignet, dass man sich auf sie setzt, da sie in der Regel vier intakte Beine und eine robuste Sitzfläche haben.
2) Auch kaputte Stühle sind Stühle, keine Affen oder Palmen.

Also habe ich mich draufgesetzt...

Machan begeht den gleichen Fehler, wenn er argumentiert:

1) Nur Menschen haben Rechte, weil sie in der Lage sind, moralisch zu denken.
2) Auch Menschen, die aus bestimmten Gründen (Koma, Behinderung, etc.) diese Fähigkeit nicht besitzen, sind Menschen, keine Affen oder Palmen.

Also haben auch Menschen, die nicht in der Lage sind, moralisch zu denken, Rechte.

Das soll jetzt nicht heißen, dass man solchen Menschen ihre Rechte absprechen soll. Das heißt nur, dass man das nicht daraus ableiten kann, dass Menschen in der Regel in der Lage sind, moralisch zu denken. Muss man auch nicht, es gibt ja bessere Argumente für individuelle Rechte. Jedenfalls entfällt dieses Argument, wenn man allen Menschen und nur ihnen Rechte zusprechen möchte. 

B)
&quot;den Nachweis eines Negativs zu fordern ist, wie wenn man von der Verteidigung verlangt, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Es sind die TierrechtsbefürworterInnen, die es bisher versäumt haben zu zeigen, dass Tiere Rechte haben und ich habe lediglich etwas Zuarbeit geleistet, dies aufzuzeigen.&quot;

In der Rechtssprechung gilt die Formel &quot;in dubio pro reo&quot;, &quot;im Zweifel für den Angeklagten&quot; und das ist auch gut so. Denn damit soll verhindert werden, dass ein Unschuldiger zu Schaden kommt. Dieses Prinzip auf die Frage der Tierrechte anzuwenden bedeutet aber, dass wir im Zweifel den Tieren Rechte zugestehen sollten, denn nur damit käme auch im Falle eines Irrtums niemand zu Schaden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Einwände zu Prof. Tibor R. Machans Argumentation:</p>
<p>A) &#8220;Eine Möglichkeit, sich dies klar zu machen, ist es, sich in Erinnerung zu rufen, dass kaputte Stühle, obschon nicht dazu geeignet darauf zu sitzen, gleichwohl Stühle sind, keine Affen oder Palmen.&#8221; </p>
<p>Weil ich letztens versucht habe Machans Art der Argumentation &#8211; dem Beispiel des Stuhls treu bleibend &#8211; nach zu vollziehen, habe ich mir einige böse blaue Flecken am Hintern zugezogen! Und so kam das ganze:</p>
<p>Argumentation:</p>
<p>1) Stühle sind dazu geeignet, dass man sich auf sie setzt, da sie in der Regel vier intakte Beine und eine robuste Sitzfläche haben.<br />
2) Auch kaputte Stühle sind Stühle, keine Affen oder Palmen.</p>
<p>Also habe ich mich draufgesetzt&#8230;</p>
<p>Machan begeht den gleichen Fehler, wenn er argumentiert:</p>
<p>1) Nur Menschen haben Rechte, weil sie in der Lage sind, moralisch zu denken.<br />
2) Auch Menschen, die aus bestimmten Gründen (Koma, Behinderung, etc.) diese Fähigkeit nicht besitzen, sind Menschen, keine Affen oder Palmen.</p>
<p>Also haben auch Menschen, die nicht in der Lage sind, moralisch zu denken, Rechte.</p>
<p>Das soll jetzt nicht heißen, dass man solchen Menschen ihre Rechte absprechen soll. Das heißt nur, dass man das nicht daraus ableiten kann, dass Menschen in der Regel in der Lage sind, moralisch zu denken. Muss man auch nicht, es gibt ja bessere Argumente für individuelle Rechte. Jedenfalls entfällt dieses Argument, wenn man allen Menschen und nur ihnen Rechte zusprechen möchte. </p>
<p>B)<br />
&#8220;den Nachweis eines Negativs zu fordern ist, wie wenn man von der Verteidigung verlangt, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Es sind die TierrechtsbefürworterInnen, die es bisher versäumt haben zu zeigen, dass Tiere Rechte haben und ich habe lediglich etwas Zuarbeit geleistet, dies aufzuzeigen.&#8221;</p>
<p>In der Rechtssprechung gilt die Formel &#8220;in dubio pro reo&#8221;, &#8220;im Zweifel für den Angeklagten&#8221; und das ist auch gut so. Denn damit soll verhindert werden, dass ein Unschuldiger zu Schaden kommt. Dieses Prinzip auf die Frage der Tierrechte anzuwenden bedeutet aber, dass wir im Zweifel den Tieren Rechte zugestehen sollten, denn nur damit käme auch im Falle eines Irrtums niemand zu Schaden.</p>
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