Am 8. und 9. März 2007 fand die 12. Internationale Fachtagung zum Thema Tierschutz in Rechtsetzung und Vollzug in Nürtingen statt. Die Tagung wurde gemeinsam von der Fachgruppe Tierschutzrecht der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e. V, der Hochschule Nürtingen sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz veranstaltet. Die Themen der insgesamt 20 Vorträge reichten von kognitiven Fähigkeiten von Tieren, Management von Überwachungs- und Dokumentationsmaßnahmen, rechtlichen Fragestellungen wie Tiertötung bis zu speziellen Fällen wie die Haltung von Zierfischen in Diskotheken.
Den Anfang machte Judith Benz-Schwarzburg vom Interfakultären Zentrum für Ethik in den Wissenschaften in Tübingen mit ihrem Beitrag “Kognitive Fähigkeiten bei Tieren und ihre Relevanz für Tierethik und Tierschutz“. Anhand von Beispielen wurden kognitive Fähigkeiten von Tieren in den Bereichen Kultur, Sprache und “Theory of Mind” (Selbst- und Fremdeinschätzung) veranschaulicht. Belege für eine Kultur im Sinne von über Generationen vermittelten Fähigkeiten fanden sich z. B. beim Werkzeuggebrauch von Schimpansen oder auch bei Delfinen, die Schwämme als Schnauzenschutz beim Gründeln benutzen und diese Taktik an ihre Jungen weitergeben. Als beeindruckendes Beispiel für Sprachfähigkeit gilt der Graupapagei “Alex”. Täuschungsversuche unter Menschenaffen, die eine Einschätzung des Gegenübers verlangen, weisen auf eine “Theory of Mind” hin. Besonders die Zootierhaltung macht angesichts der diversen Verhaltensstörungen von Zootieren eine Einbeziehung der psychisch-kognitiven Komponente in ethische Überlegungen und Tierschutz erstrebenswert.
Die folgenden vier Referate behandelten aktuelle Themen in Sachen Tierschutzkontrolle und Verwaltung. Dr. Gerhard Kuhn aus Stuttgart sprach über “Systematische Tierschutz-Kontrollen im Rahmen des Cross-Compliance-Verfahrens“. Das Cross-Compliance-System der Europäischen Gemeinschaft koppelt Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Verpflichtungen, die seit dem 1. Januar 2007 Tierschutzbestimmungen enthalten und durch systematische Kontrollen sowie anlassbezogene Kontrollen (Cross Checks) überprüft werden.
Dr. Thomas Pyczak thematisierte die “Umsetzung des § 11 des Tierschutzgesetz einschließlich der Anerkennung von Verbandsprüfungen“. Dieser Paragraf hat die Erlaubnispflicht für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten zum Inhalt. Pyczak besprach Regelungen hinsichtlich den Voraussetzungen der Erlaubnis, der Qualifikation der Person, einzelnen Bereichen der Tierhaltung und den Anzeigeverfahren im Bereich Wildhaltung, die im QMS-Schreiben der Veterinärverwaltung Baden-Württembergs darlegt sind. Eine besondere Erlaubnispflicht besteht z. B. bei der Haltung von Tieren im Zoofachhandel, Tierheim oder zu Versuchszwecken. An dieser Stelle ist erwähnenswert, dass für die Pelztierhaltung keine besondere Erlaubnispflicht mehr besteht, sie ist nun Bestandteil der Nutztierverordnung.
Einen Erfahrungsbericht aus Vorarlberg (Österreich) lieferte Dr. Erik Schmid mit seinem Vortrag “Qualitätsmanagement in der Veterinärverwaltung“. Wichtige Grundlage der dortigen Verwaltung stellen zum einen die Trennung von Beratung und Kontrolle dar – d. h. Amtstierärzte konzentrieren sich auf Kontrollaufgaben, praktische Tierärzte stehen in einem Betreuungsverhältnis zum Landwirt – und zum anderen Professionalisierung und Spezialisierung dar, was durch ortsnahe Grund- und Weiterbildung erreicht werden soll. Ab 2007 soll der “risikobasierte integrierte Kontrollplan” die Überwachung der Betriebe verbessern, die nun durch freiwillige Kontrollen in eine höhere Sicherheitsstufe gelangen können.
Aus dem Kreis Kleve erfolgte der Beitrag “Erfahrungen mit dem QM-Handbuch Tierschutz“. Auf der Grundlage des EU-Hygienepakets erfolgte die Erstellung eines Handbuchs, das Auslegung und Vollzug des Tierschutzrechts für Verwaltung und tierärztliches Personal verbindlich und klar darstellen soll. Transparentes Handeln, dokumentierte Verfahren und regelmäßige Überprüfungen der Vorgehensweise sollen der Arbeit zugrunde liegen.
Dr. Irmela Ruhdel stellte die “Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes zur Tätigkeit von Genehmigungsbehörden für Tierversuche und beratenden Kommissionen nach §15 TierSchG” vor. Dazu wurden im Februar 2006 Fragebögen an Mitglieder der Genehmigungsbehörden der Länder sowie der beratenden Kommissionen verschickt. Von besonderer Bedeutung war hier die Frage, welchen Einfluss die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz 2002 auf die ethische Beurteilung von Tierversuchen zeigte. Weiterhin wurde nach konkreten Veränderungen und Optimierungsvorschlägen gefragt. Die vorläufige Auswertung lässt nur wenig Veränderung bzgl. des Stellenwerts des Tierschutzes und ethischer Belange erkennen. Es wurde der Ruf nach ethischen Entscheidungshilfen wie Belastungsobergrenze, Belastungskataloge und Ergebnisberichte zur Erfolgbewertung der Tierversuche laut.
DDr. Regina Binder aus Wien referierte über “Die Tötung von Tieren aus tierschutzrechtlicher Sicht“. Gemäß dem deutschen und österreichischen Tierschutzgesetz muss zur Tiertötung ein “vernünftiger Grund” vorliegen. Dieser liegt vor, wenn eine Rechtsnorm oder andere Rechtsmaterie die Tötung von Tieren ausdrücklich zulässt oder anordnet, wenn ein allgemeiner Rechtfertigungsgrund (Notwehr) vorliegt oder wenn die Interessen an der Tötung schwerer liegen als die des Tieres bzw. Tierschutzes. Tiertötung aus ökonomischen Gründen ist grundsätzlich nicht zulässig, dieses Verbot wird allerdings bei Nutztieren durch die stärkere Gewichtung ökonomischer Interessen ausgehebelt. Die Tötung gesunder oder überzähliger Heimtiere ist wiederum verboten. Dass dieses Verbot in Einzelfällen umgangen wird, zeigte Dr. Bodo Buschs Vortrag “Problemfall Euthanasien im Tierheim“, in dem er von einem besonders eklatanten Fall eines Tierheims berichtet. Hier erfolgten zahlreiche Euthanasien ohne gründliche Diagnose oder Therapieversuch, unzureichend dokumentiert und oft unmittelbar nach Aufnahme ins Tierheim.
Als “vernünftigen Grund” sieht das Tierschutzgesetz auch Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung an. Neben BSE, Schweinepest und Vogelgrippe, führte auch Scrapie, eine Form der übertragbaren spongiformen Enzephalopathie, zu zahlreichen “Keulungen”. Gesine Lühken aus Gießen informierte in ihrem Vortrag “Auswirkungen der aktuellen EU-rechtlichen Regelungen zur Scrapie-Bekämpfung beim Schaf auf die Keulungsmaßnahmen in von Scrapie betroffenen Schafherden” über die Folgen neuer Verordnungen, die es seit dem 1. Oktober 2003 möglich machen, auf die vollständige Keulung von Schafherden zu verzichten. Eine Voraussetzung dafür stellt die Prionprotein-Genotypisierung der gesamten Herde dar. Schafe mit bestimmten Genotypen sind resistent bzw. weniger anfällig für Scrapie und können in der Herde verweilen bzw. 5 Jahre Aufschub erhalten. Keulungen gesamter Schafherden fanden nach Inkrafttreten der Verordnung nur noch in Einzelfällen statt. Stark abhängig von Rassezusammensetzung und Genotypen der Böcke konnten 10-90 % der Schafe in der Herde behalten werden.
Dirk Willem Kleingeld aus Hannover führte eine “Tierschutzfachliche Beurteilung der Haltung von Zierfischen in einer Diskothek” durch, indem er sich zahlreichen Messungen wie z. B. der Wasseranalyse, Lichtimpulswirkung, Verhaltensbeobachtung, Schall- und Vibrationsbelastung bediente. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Haltung von Zierfischen in Diskotheken nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Entscheidend seien die Haltungsbedingungen und der Ort der Aufstellung.
Am zweiten Tag wurde eine “Bundesweite Untersuchung zur kolostralen Versorgung von neugeborenen Kälbern” aus München vorgestellt. Teilweise über 15 % der Kälber in Deutschland versterben in den ersten Lebenswochen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Versorgung mit der Immunglobulin-G-reichen Kolostralmilch. Die Forscher stellten fest, dass die Anzahl der Laktationen des Muttertieres, die warme Jahreszeit sowie die Menge der ersten Kolostrumverabreichung positiv mit dem IgG-Serum-Spiegel korrelierten. 18,4 % der untersuchten Kälber waren absolut IgG-unterversorgt, 20,4 % mangelhaft versorgt.
Nach der EU-Ökoverordnung müssen bis spätestens 2010 Biobetriebe Ausläufe bzw. Laufhöfe für ihre Rinder und Schweine (Ausnahme bei Sommerweide) angelegt haben. Die Untersuchung “Empfehlungen zu Ausläufen bei Rindern und Schweinen” fand bei zwei Drittel der Milchkuhhalter Laufhöfe vor, Ausläufe für Jung- und Mastrindern sowie Kälbern nur bei unter 10 % der Betriebe. Etwa die Hälfte aller Mastschweinbetriebe wiesen Ausläufe auf.
Auch die folgenden drei Vorträge hatten Haltungsbedingungen von Nutztieren zum Thema. “Welche Möglichkeiten bieten Checklisten bei der on-farm-Kontrolle von Ferkelaufzuchtbetrieben?” beantwortete Dr. Dirk Schäffer aus Halle, “Untersuchungen zur tiergerechten Kaninchenmast” stellte Andrej Toplak vor und schlug die Bodenhaltung als Alternative zur Käfighaltung vor. Das Forschungsvorhaben “Vergleichende Untersuchungen von Lichtprogrammen in der Hähnchenmast unter besonderer Berücksichtigung von tierschutzrelevanten Aspekten” gründet auf der Arbeitshypothese, dass ein Lichtprogramm mit verringerter Lichtintensität in der Endmastphase einem Lichtprogramm mit durchgehend 20 Lux sowohl wirtschaftlich als auch aus Tierschutzgründen überlegen ist.
Die nächsten beiden Beiträge hatten den sogenannten Wesenstest für Hunde zum Thema. Die Studie “Aggressionsverhalten von Hunden in Abhängigkeit verschiedener Testsituationen im Wesenstest” verglich eine Gruppe (415 Hunde) als gefährlich geltender Rassen wie Bullterrier, Rottweiler und Pitbull mit einer Golden-Retriever-Kontrollgruppe (70 Hunde). Ihr Verhalten wurde einer Skala von 1 (keine Aggression) bis 7 (Eskalation) zugeordnet, den Testsituationen wurden – nach Bedrohlichkeit gestaffelt – Multiplikatoren von 1 (Verhalten nachvollziehbar) bis 3 (gravierend und nicht mehr akzeptabel) zugeteilt. Das Ergebnis offenbarte keinen signifikanten Unterschied zwischen Untersuchungs- und Kontrollgruppe. Auch die Hunde der als gefährlich geltenden Rassen reagierten nicht per se unangemessen und unberechenbar, sondern abhängig von der Bedrohlichkeit der jeweiligen Situation.
Einen Einblick in die aktuelle Situation in Hessen gab Dr. Heidi Bernauer-Münz im Beitrag “Wesenstests in Hessen – Vorgaben und Erfahrungen“. Um weiterleben zu dürfen müssen Vertreter von 16 Rassen und deren Mischlinge einen Wesentest durchlaufen. Fallen sie durch, werden sie innerhalb einer Woche beschlagnahmt und eingeschläfert. Auf diese Weise wurden 2004 in Hessen ca. 530 Hunde getötet, weit mehr als in anderen Bundesländern. Besonders paradox erscheint die Vorgabe, dass Hunde, die durch ein aggressives Verhalten auffällig wurden, zur Prüfung eine Nachstellung der jeweiligen Situation durchlaufen müssen. So wurde z. B. ein Gutachten über einen Hund, der eine Katze totgebissen hatte nicht anerkannt, da die Situation nicht nachgestellt wurde.
Die letzten drei Vorträge informierten über Neuigkeiten im Bereich Hühnerhaltung. Die Hohenheimer Studie “Federpicken bei Legehennen im Kontext des Nahrungsaufnahmeverhaltens” stellte eine hohe Motivation von Federpickern Federn zu verzehren sowie eine beschleunigte Darmpassage durch die verzehrten Federn fest. Jutta Berk verglich den “Einfluss von differenten Einstreumaterial auf die Tiergesundheit und die Leistungen von Broilern“. Besonderes Augenmerk wurde auf die Gesundheit der Fußballen gerichtet. Die letzte vorgestellte Studie untersuchte “Einflüsse auf den Gefiederzustand und Mortalität bei Legehennen in Bio-Betrieben” und brachte Gefiederschäden u. a. mit der hohen Besatzdichte in Verbindung. Großbetriebe konnten trotz der hohen Besatzdichte durch gutes Management die Mortalität niedrig halten.