John Hadley: The Duty to Aid Nonhuman Animals in Dire Need; Journal of Applied Philosophy, Vol. 23, No. 4, 2006.
Hadley vertritt die These, dass die unter Moralphilosophen anerkannte Pflicht, fremden Menschen in höchster Not im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu helfen, auch auf wildlebende Tiere in vergleichbaren Situationen ausgeweitet werden muss. Er begründet seine Ansicht damit, dass Menschen und Tiere in äußersten Notsituationen, etwa nach einer ökologischen Katastrophe, gleichwertige fundamentale Bedürfnisse haben, die in beiden Fällen in erster Linie der Sicherung des Überlebens dienen und sich daher nicht grundlegend voneinander unterscheiden.
Der Versuch, den Vorrang menschlicher Interessen durch höhere kognitive Fähigkeiten zu begründen und damit das Recht auf Hilfe an das Interesse an der Fortsetzung der eigene Existenz zu knüpfen, scheitert nach Hadley, da nicht alle Menschen über diese Fähigkeiten verfügen. Würde man eine Pflicht auch im Falle kognitiv beeinträchtigter Menschen annehmen, Tiere aber ausschließen, müsste die alleinige Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens als moralisch relevant angesehen werden. Abgesehen von der Schwierigkeit, ein biologisches Faktum als Grundlage für moralische Pflichten anzusehen, könnte damit nach Hadley höchstens eine Abstufung der Pflichten begründet werden. Vergleichbar damit, dass besondere Pflichten gegenüber den eigenen Kindern zu haben nicht bedeutet, keine Pflichten gegenüber anderen Kindern zu haben, könnte die Spezieszugehörigkeit höchstens besondere zusätzliche Pflichten begründen. Das Argument reicht in keinem Fall aus, eine Ungleichbehandlung in einer vergleichbar schweren Notsituation zu rechtfertigen und damit die Pflicht zur minimalen Hilfeleistung zu widerlegen.
Speziell bei wildlebenden Tieren führen einige Kritiker das Prinzip des „Flourishing“ an und betrachten negative Umwelteinflüsse als natürlichen Teil des Lebens wildlebender Tiere, Hilfsmaßnahmen dagegen als unnatürliche Behinderung ihrer naturgemäßen Entwicklung. Das Konzept des „Flourishing“ kann aber nach Hadley auch beim Menschen nur unabhängig von äußeren, Leiden verursachenden Umständen betrachtet werden. Naturkatastrophen und Krankheiten behindern dieses bei Tieren und Menschen gleichermaßen.
Als Sonderfall betrachtet Hadley Tiere, die als Opfer der Beutejagd anderer Tiere in lebensbedrohliche Situationen geraten. Obwohl man ohne Zweifel eingreifen müsste, wenn sich kognitiv beeinträchtigte Menschen gegenseitig Schaden zufügen und auch wenn die Interessen von Tieren als mit menschlichen Interessen vergleichbar angesehen werden, lässt sich hier für Hadley gerade keine Pflicht begründen, da hier der Jägers selbst nur aus einem Überlebensinteresse heraus handelt. Wenn es dem Überleben kognitiv beeinträchtigter Menschen dienen würde, sich gegenseitig zu verletzten, wäre auch hier eine Pflicht zur Hilfeleistung nicht unmittelbar einsichtig. Nimmt man darüber hinaus an, dass ein Sollen auch ein Können einschließen muss und es im Falle der Beutejagd im Gegensatz zur Umweltkatastrophe nahezu unmöglich ist, dem Gejagten wie auch dem Jäger mit vertretbarem Aufwand zu helfen, kann dies keine Pflicht darstellen.
Hadleys Fazit ist, dass, solange die Interessen der Tiere mit denen der Menschen in Notsituationen vergleichbar sind, auch eine Pflicht zur Hilfeleistung angenommen werden muss, was im Fall der Naturkatastrophe zutrifft, aber nicht im Fall der Beutejagd.